in massgebender Weise am Betäubungsmittelhandel mit. A.________ und D.________ bildeten über einen längeren Zeitraum (1. Oktober 2018 bis 24. Juli 2019) ein Team, das sich gegenseitig ergänzte. Mit Blick auf ihr arbeitsteiliges und koordiniertes Vorgehen ist offenkundig von einem gemeinsamen Tatentschluss und einer gemeinsamen Tatausführung auszu-