seinerseits investierte das Startkapital von CHF 15'000.00, übernahm mindestens bis zum gewinnbringenden Verkauf der ersten Ernte im Frühling 2019 die laufenden Miet- und Stromkosten und beteiligte sich am Aufbau der Hanf- Indooranlage. Soweit es seine familiären und beruflichen Verpflichtungen zuliessen, fuhr er A.________ zur Hanf-Indooranlage und half bei der Aufzucht der Cannabispflanzen mit. So fuhr er im Dezember 2018 mit A.________ nach K.________ (Ortschaft), um sich gemeinsam die Räumlichkeit anzusehen, half A.________ im Februar 2019 während sieben bis acht Stunden beim Eintopfen von Stecklingen