Die von D.________ nicht erklärbaren Unstimmigkeiten in den Familienfinanzen sind jedenfalls ein weiteres Indiz dafür, dass er am Erlös der verkauften 15.12 kg Marihuana beteiligt war. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass D.________ mitnichten der unwissende «Geldgeber» war. Vielmehr beschloss er gemeinsam mit A.________, in K.________ (Ortschaft) eine Hanf-Indooranlage zu betreiben und das geerntete THC-haltige Marihuana gewinnbringend zu verkaufen, um das Einkommen seiner vierköpfigen Familie aufzubessern. Sein Tatbeitrag war primär finanzieller Natur. Zudem stellte er seine Person resp.