28 und ersparten CHF 40'000.00 gekauft haben will (pag. 1406 Z. 34 ff.), aber nie Ersparnisse über CHF 40'000.00 versteuerte. Woher D.________ das in die Hanf- Indooranlage investierte Geld hatte und von wo die später in den Hauskauf investierten CHF 40'000.00 stammten, muss letztlich offen bleiben. Naheliegenderweise dürfte D.________ jedoch über illegale Einnahmequellen verfügt haben. Die von D._____