in die Hanf-Indooranlage investierte. Mit dieser Frage konfrontiert, gab D.________ divergierende Erklärungen. Von ehelichen Ersparnissen in der Höhe von CHF 22'000.00 (pag. 270 85 ff.), über Geburts- und Geburtstagsgeld des ältesten Sohns im Umfang von rund CHF 7’500.00 (pag. 277 Z. 319 ff. und pag. 1109 Z. 40) bis hin zu Lohnersparnissen seiner Ehefrau von CHF 6'000.00 auf dem Konto der Kantonalbank (pag. 305 Z. 257 ff.) sowie Geld vom Inventar des V.________ (Ladens) (pag. 1109 Z. 40) waren im Verlaufe des Strafverfahrens zu hören. Diese Erklärungen sind widersprüchlich und mit den damaligen finanziellen Verhältnissen der Familie D.________ nicht in Einklang zu bringen.