24 grund der ihm bekannten Umstände (Übergabe der CHF 15'000.00 sowie des Mietzinses an A.________ resp. U.________ in bar, vom Wohnort weit entfernter Standort, unbemerkt zugängliche Räumlichkeit, professionell und kostspielig ausgestattete Hanf-Indooranlage, hohe Miet- und Stromkosten, etc.) stutzig werden und einen allfälligen Irrtum rasch bemerken können und auch müssen. D.________ hat zugestandenermassen einmal vor Ort mitgeholfen. Betreffend Art und Dauer seiner Mithilfe machte er jedoch widersprüchliche Aussagen. Bezeichnend ist das an der Hafteinvernahme vom 21. August 2019 Ausgeführte: «Ich habe