Es wäre daher zu erwarten gewesen, dass D.________, mit dem Vorwurf des Betriebs einer illegalen Hanf-Indooranlage konfrontiert, lediglich geltend macht, er sei von einer CBD-Anlage ausgegangen. Dazu passt, dass D.________ erst an der dritten Einvernahme erstmals behauptete, er habe in seinem V.________(Laden) CBD-Produkte verkauft und A.________ habe in Aussicht gestellt, CBD zu günstigeren Konditionen direkt bei ihm beziehen zu können (pag. 304 Z. 239 ff., pag. 1409 Z. 9 ff. und pag. 1412 Z. 3 ff.). An der Berufungsverhandlung hatte D.________ keine Antwort auf die Frage, in welcher Form A.________ das CBD hätte liefern sollen resp.