Wäre er (irrtümlich) von legalem CBD ausgegangen, hätte er strafrechtlich kaum etwas zu befürchten und entsprechend keinen Grund gehabt, sich derart aus der Verantwortung zu nehmen und pauschal jegliche Beteiligung an der Hanf-Indooranlage zu bestreiten. Auch hätte ihn nicht die Existenz der Hanf- Indooranlage an sich überrascht, sondern einzig der Umstand, dass A.________ THC-haltiges Cannabis anpflanzte. Es wäre daher zu erwarten gewesen, dass D.________, mit dem Vorwurf des Betriebs einer illegalen Hanf-Indooranlage konfrontiert, lediglich geltend macht, er sei von einer CBD-Anlage ausgegangen.