in Kontakt, fungierte als Anwerber und Weisungsgeber von T.________ und brachte seine bereits gemachten Erfahrungen aus dem Betrieb einer Hanf-Indooranlage ein. Damit nahm A.________ nicht bloss Arbeiten von untergeordneter Bedeutung war. Im Übrigen sei betont, dass die Rolle von A.________ selbst dann nicht von untergeordneter Bedeutung zu qualifizieren wäre, wenn er lediglich die zugestandenen «Gärtnerarbeiten» verrichtet hätte, waren diese Arbeiten essentiell für den ertragreichen und gewinnbringenden Betrieb der Hanf-Indooranlage. 13.6 Zur Rolle sowie dem Wissen und Wollen von D.