Als Auftragsund Weisungsgeber von T.________ nahm A.________ eine weitaus gewichtigere 22 Rolle ein, als er eingesteht. Sinnbildlich dafür ist der Umstand, dass T.________ die Telefonnummer von A.________ unter dem Namen «________» abgespeichert hatte. T.________ erklärte dies schlüssig damit, A.________ habe dies so gemacht und ihm gesagt, er solle nicht seinen richtigen Namen schreiben. Er (T.________) solle den Kontakteintrag so benennen, damit man ihn (A.________) nicht erkenne (pag. 344 Z. 468 ff.). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass A._____