Schliesslich erachtet es die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen von T.________ und dessen Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Gehilfenschaft zum Betrieb der vorliegenden Hanf- Indooranlage als erstellt, dass A.________ T.________ anwarb und Anweisungen erteilte: A.________ liess sich im Mai/Juni 2019 regelmässig von T.________ zur Hanf-Indooranlage fahren und beim Schneiden der Cannabispflanzen helfen. Er übernahm die Benzinkosten und lud T.________ zum Nachtessen ein. Während einer Ferienabwesenheit überliess er T.__