__ insbesondere auch gestützt auf die vorangegangenen und nachfolgenden Ausführungen angesichts seiner Auftrags- und Weisungsbefugnisse gegenüber T.________ und der Erledigung organisatorischer und administrativer Belange nicht. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die tatnächste Aussage von A.________, wonach er und D.________ die Hanf-Indooranlage zusammen aufgebaut haben (pag. 360 Z. 116 f.), und seine spätere Äusserung, D.________ und er hätten die zu erledigenden Aufgaben untereinander abgesprochen (pag. 423 Z. 66 f. und 81 f.). Wer in den Aufbau und die Aufgabenverteilung involviert ist, ist nicht bloss