359 Z. 42 f.), steht für die Kammer fest, dass A.________ viel öfters vor Ort war als D.________ und mehr Arbeit/Zeit in die Hanf-Indooranlage investierte. Auch kümmerte sich A.________ um organisatorische und finanzielle Belange. So wurde er gemäss eigenen Angaben auf die gemietete Räumlichkeit durch U.________ aufmerksam, den er von früher kannte, und stellte er den Kontakt zwischen D.________ und U.________ her (pag. 385 Z. 300). Er räumte auch ein, mit U.________ einen Mietzins von CHF 3'000.00 vereinbart und diesem den von D.________ stammenden Mietzins jeweils in bar übergeben zu haben (pag. 371 Z. 119 ff. und pag. 428 Z. 373 ff.). Ferner gestand A.___