Dass A.________ (und nicht D.________) das ausgeklügelte System bezüglich der Aufzucht der Cannabispflanzen initiierte und grösstenteils allein unterhielt, zeigen ausserdem die am Tatort sichergestellten und von A.________ handschriftlich verfassten Notizzettel, auf denen er zugegebenermassen detailliert festhielt, wann er was mit den Pflanzen tat (pag. 1400 Z. 14 ff.). Vor dem Hintergrund, dass der arbeits- und kinderlose A.________ über deutlich mehr freie Zeit verfügte als D.________ und keine Verpflichtungen hatte (beispielhaft: «Ich stehe am Morgen auf und warte den Tag ab, was passiert», pag. 359 Z. 42 f.), steht für die Kammer fest, dass A.____