als Mieter des «Raum 1» und erklärte, er habe A.________ bis zur Razzia am 24. Juli 2019 regelmässig, d.h. rund zwei Mal pro Woche, kommen und gehen gesehen. A.________ sei meistens mit einem X.________ (Automarke) in die Einstellhalle gefahren (pag. 177 Z. 304 ff. und pag. 204 Z. 442 f.). Folglich ist als erstellt anzusehen, dass A.________ am zwei- bis dreiwöchigen Aufbau der Hanf-Indooranlage hauptbeteiligt war und später als «Gärtner» fungierte. Er nahm zwei bis drei Mal wöchentlich eine Autofahrt von rund 60 km pro Weg auf sich, um die Cannabispflanzen zu wässern, düngen, schneiden, ernten und zu trocknen. Soweit A.______