878 f.) auch die weiteren und wertmässig nicht bekannten wiederkehrenden Ausgaben (etwa für Wasser, Stecklinge, Erde und Dünger) und die einmaligen Anschaffungskosten (etwa für die Gewächszelte, Wärmelampen, Bewässerungssysteme und Lüftungsinstallationen) zu berücksichtigen. Wenngleich sich der erzielte Gewinn betragsmässig nicht im Detail bestimmen lässt, bestehen für die Kammer keine Zweifel, dass er mehrere zehntausend Franken beträgt, d.h. über CHF 10'000.00 liegt.