270 Z. 74 ff.) und die erste Rate betragsmässig der mietvertraglichen Sicherheitsleistung entspricht, welche keinen Einfluss auf den Gewinn hat. Schliesslich sind neben den bekannten Kosten für Miete (CHF 18'000.00) und Strom (CHF 6'500.00; pag. 878 f.) auch die weiteren und wertmässig nicht bekannten wiederkehrenden Ausgaben (etwa für Wasser, Stecklinge, Erde und Dünger) und die einmaligen Anschaffungskosten (etwa für die Gewächszelte, Wärmelampen, Bewässerungssysteme und Lüftungsinstallationen) zu berücksichtigen.