Ausgehend von einem durchschnittlichen Verkaufspreis von CHF 4.25 wurde mit den verkauften 15.12 kg Marihuana somit ein Umsatz von rund CHF 64'260.00 generiert. Für die Berechnung des erzielten Gewinns brachte die Vorinstanz vom Umsatz das von D.________ gewährte Startkapital von CHF 15'000.00 und einen Betrag von CHF 24'000.00 für die laufenden Mietkosten in Abzug (pag. 1195). Die Kammer sieht dies anders: Die abzugsfähigen Mietkosten betragen CHF 18'000.00. Bei den am 29. August 2018 einbezahlten CHF 6'000.00 handelt es sich um die geschuldete Sicherheitsleistung (pag. 872 und pag. 880).