Somit geht die Kammer – wie bereits die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und die Vorinstanz (pag. 1185) – davon aus, dass im Zuge von zwei früheren Ernten total 1'260 Pflanzen abgeerntet wurden und dabei pro Pflanze durchschnittlich 12 g Marihuana gewonnen werden konnten. Es gilt somit