_ machten zudem geltend, ein Teil der Ernte sei nicht brauchbar gewesen. Vor dem Hintergrund, dass Cannabispflanzen, wie von A.________ angegeben (pag. 384 Z. 237 f.), bis zur Erntereife rund zwei bis zweieinhalb Monate benötigen, ist auch plausibel, dass zwischen Mitte Januar 2019 (erste Anpflanzung; pag. 384 Z. 234 f.) und dem 24. Juli 2019 (Razzia) zwei Ernten erfolgten. Somit geht die Kammer – wie bereits die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und die Vorinstanz (pag.