Laut A.________ erfolgten zuvor bereits zwei Ernten à rund 600 Pflanzen, wobei pro Pflanze zehn bis fünfzehn Gramm Marihuana gewonnen werden konnten. Auf Nachfrage bestätigte A.________, es könne zutreffen, dass seit Mitte Januar 2019 rund 1'200 Pflanzen à je 12 g Marihuana geerntet wurden, ausmachend 14.4 kg Marihuana (pag. 384 Z. 240). Die Kammer erachtet diese Aussagen als glaubhaft. Es ist naheliegend, dass jeweils die gesamte Anbaufläche von rund 210 Pflanzen pro Gewächszelt ausgenutzt wurde. Weder A.________ noch D.________ machten zudem geltend, ein Teil der Ernte sei nicht brauchbar gewesen.