__ seinerseits gibt zu, CHF 15'000.00 in die Hanf- Indooranlage investiert sowie A.________ einmalig beim Füllen der Pflanzentöpfe mit Sand geholfen und ihn zwei Mal zur Hanf-Indooranlage gefahren zu haben. Er bestreitet jedoch, gewusst zu haben, dass es sich um THC-haltiges Cannabis handelt. Mithin schieben beide die Hauptverantwortung dem jeweils anderen zu: Während A.________ bloss der «Gärtner» und Helfer von D.________ gewesen sein will, sieht sich D.________ als «Geldgeber» einer vermeintlichen CBD-Anlage. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer beweismässig zu klären, wie A.________ und D.___