12. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen A.________ und D.________ bestreiten nicht, in den Betrieb der Hanf- Indooranlage involviert gewesen zu sein. Umstritten ist jedoch die Art und Weise ihrer jeweiligen Beteiligung. A.________ gibt zu, am Aufbau der Hanf-Indooranlage mitgewirkt sowie sich um die Cannabispflanzen gekümmert und bei zwei Ernten mitgeholfen zu haben. Er bestreitet jedoch, in den Verkauf des Cannabis involviert gewesen zu sein. D.________ seinerseits gibt zu, CHF 15'000.00 in die Hanf- Indooranlage investiert sowie A.___