__ tatsächlich von CBD ausgegangen, so hätte er sich bei A.________ nach dessen Verbleib erkundigt und hätte er auch keinen Grund gehabt, seine Beteiligung herunterzuspielen. Auch mache es keinen Sinn, Kapital ohne Abmachung zu investieren. Umso weniger als D.________ finanziell nicht gut gestellt gewesen und ihm ein erstes Projekt zu teuer gewesen sei. Unklar sei auch, woher die investierten CHF 15'000.00 stammten. Bei den Finanzen stimme es einfach nicht. D.________ müsse noch Einnahmen oder Geld gehabt haben, das in den Steuerunterlagen nicht verzeichnet sei. Die Anklageschrift gehe gestützt auf die Aussagen von A._____