müssen. Es sei lebensfremd, dass er nicht einen höheren Betrag eingefordert haben will, zumal es im Drogenbusiness um das «grosse Geld» gehe. Überdies habe ihn T.________ als Betreiber und Anleiter bezeichnet. D.________ habe zugegeben, CHF 15'000.00 für eine vermeintliche CBD-Anlage beigesteuert zu haben. Im Übrigen wolle er lediglich Fahrer gewesen sein und beim Füllen der Töpfe geholfen haben. Das sei nicht plausibel. Wäre D.________ tatsächlich von CBD ausgegangen, so hätte er sich bei A.________ nach dessen Verbleib erkundigt und hätte er auch keinen Grund gehabt, seine Beteiligung herunterzuspielen.