___ gefahren und einmal habe er diesem mit den Töpfen geholfen, ansonsten habe er lediglich Geld (CHF 15'000.00) beigesteuert. Angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen der Geldleihe und dem Auffliegen der Hanf-Indooranlage sei es auch nicht realitätsfremd, dass er wegen des CBD-Bezugs nicht «gestürmt» habe. Details zu den Pflanzen und der Ernte habe er nicht gekannt. Das beweise, dass er nicht jene «Rolle» spielte, die ihm nun angelastet werde. Es sei offenkundig, dass A.________ nicht als Alleintäter dastehen wolle und daher ihren Mandanten falsch belaste. Ihr Mandant sei davon ausgegangen, A.____