Zwischen ihrem Mandanten und A.________ habe kein Kommunikationskanal bestanden, A.________ und T.________ hingegen hätten nachweislich per Mobiltelefon miteinander kommuniziert. Schliesslich zeigten die Finanzunterlagen ihres Mandanten, dass er ein Einkommen aus legaler Tätigkeit erzielt habe. Weder auf den Bankkonti noch in bar sei ein Erlös aus dem Verkauf von Drogen gefunden worden.