_ abgestellt. Sie habe ausser Acht gelassen, dass bei der Hausdurchsuchung am Domizil ihres Mandanten keine einschlägigen Gegenstände (wie Schlüssel oder Bargeld) sichergestellt worden seien und sich auch keine DNA von ihm an den Gegenständen in der Hanf-Indooranlage befunden hätten. Der ominöse Mietvertrag sei nicht unterzeichnet und trotz Mietbeginn per Oktober 2018 sei der erste Mietzins bereits im August 2018 eingegangen. Wäre ihr Mandant beim Vertragsabschluss zugegen gewesen, hätte der Vermieter U.________ ihn erkannt sowie ihm den Mietvertrag und den Schlüssel ausgehändigt und den Mietzins von ihm erhalten.