13 hinsichtlich Business-Plan, Raummiete, Steckling-Lieferung). Es gebe keine Beweise dafür, dass er weitergehend involviert oder gar federführend gewesen sei. Sein Mandant habe lediglich Weisungen entgegengenommen und die «Drecksarbeit» (Stecklinge einpflanzen und Pflanzen giessen) erledigt. Er sei bloss der «Gärtner» der Hanf-Indooranlage gewesen. Mithin habe er – im Vergleich zu D.________ – eine bloss untergeordnete Rolle gespielt. Auf die gegenteiligen resp. belastenden Aussagen von D.________ dürfe nicht abgestellt werden.