[resp. A.________] handelten hierbei in Absprache und Zusammenarbeit miteinander und haben sich zum zumindest konkludent geäusserten Willen zusammengefunden, zur Herstellung und zum gewinnbringenden Verkauf von Marihuana eine Hanf-Indooranlage zu betreiben und das dadurch gewonnene Marihuana unter Erzielung eines finanziellen Gewinnes zu verkaufen. Bei Verkaufspreisen von zwischen. CHF 5.00/g bis CHF 8.00/g erzielten A.________ und D.________ damit einen Ertrag von total mindestens CHF 75’000.00. Nach Abzug der angefallenen Kosten verblieb ihnen ein Gewinn von rund CHF 50'000.00, jedenfalls CHF 10’000.00 deutlich übersteigend.