Der Beschuldigte und D.________ [resp. A.________] erntete sodann die mit den Pflanzen gewachsenen Hanfblüten, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von ca. 12% aufwiesen, und verarbeitete diese (schneiden, trocknen). Insgesamt wurden mindestens zwei Ernten gemacht, wobei eine unbekannte Menge Marihuana gewonnen wurde; bzw., ausgehend von 1260 Pflanzen und durchschnittlich mindestens 12 g gewonnenem Marihuana pro Pflanze, eine Gesamtmenge von mindestens 15.12 kg.