974 f.): Der Beschuldigte installierte in Absprache und Zusammenarbeit mit D.________ [resp. A.________] zur Gewinnung sowie zum gewinnbringenden Verkauf von illegalen Betäubungsmitteln eine Hanf- Indooranlage und pflanzte darin unbefugt THC-haltiges Cannabis an, indem in drei Zelten je ca. 200 Pflanzen, d.h. insgesamt ca. 630 Pflanzen, aufgezogen wurden.