11 geschrift äussert sich nicht explizit dazu, dass die Beschuldigten die deliktische Tätigkeit in der Art eines Berufs ausgeübt haben und ihr Verhalten dazu ausgerichtet war, ein Einkommen zu erzielen und damit zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes beizutragen. Sie spricht jedoch von «gewinnbringendem Verkauf» und «Erzielung eines finanziellen Gewinnes». Sodann weist der Vorwurf, die in L.________ (Ortschaft) wohnhaften Beschuldigten hätten zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 24. Juli 2019 (d.h. innerhalb von knapp zehn Monaten) in K.___