Zum einen geht aus der Anklageschrift unmissverständlich hervor, dass die Beschuldigten beruhend auf einem «gemeinsamen Entschluss» sowie «in Absprache und Zusammenarbeit» die Hanf-Indooranlage aufgebaut, die Cannabispflanzen gepflegt und geerntet sowie das verarbeitete Marihuana an unbekannte Abnehmer verkauft haben sollen. Sie sollen «sich zum zumindest konkludent geäusserten Willen zusammengefunden [haben], zur Herstellung und zum gewinnbringenden Verkauf von Marihuana eine Hanf-Indooranlage zu betreiben und das dadurch gewonnene Marihuana unter Erzielung eines finanziellen Gewinnes zu verkaufen».