Im Urteil 6B_709/2021 vom 12. Mai 2022 beispielsweise entschied das Bundesgericht, es sei nicht zwingend, dass die Anklage anhand der legalen Einkommen des Beschuldigten rechnerische Überlegungen dazu anstelle, in welchem prozentualen Umfang die deliktischen Vermögensdispositionen zu seinem Lebensunterhalt beitrugen. Im Urteil 6B_600/2020 vom 7. September 2020 hielt das Bundesgericht fest, wenn sich die zeitlichen Verhältnisse nicht exakt rekonstruieren liessen, genüge die Angabe eines bestimmten Zeitraums, solange für die beschuldigte Person kein Zweifel darüber bestünde, welches Verhalten ihr vorgeworfen werde.