Das Bundesgericht äusserte sich verschiedentlich zum Anklagegrundsatz im Zusammenhang mit Anschuldigungen wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie banden- und/oder gewerbsmässiger Deliktsbegehung. Im Urteil 6B_709/2021 vom 12. Mai 2022 beispielsweise entschied das Bundesgericht, es sei nicht zwingend, dass die Anklage anhand der legalen Einkommen des Beschuldigten rechnerische Überlegungen dazu anstelle, in welchem prozentualen Umfang die deliktischen Vermögensdispositionen zu seinem Lebensunterhalt beitrugen.