1. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem anzuordnen. 2. Es sei die vorzeitige Zustimmung zu erteilen zur Löschung der erstellten DNA-Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist. 3. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).