A.________ sei schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzt, banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 24. Juli 2019 in K.________ (Ortschaft), durch Anbau, Herstellung, Verkauf, Aufbewahrung, Besitz und Anstaltentreffen zum Verkauf von Cannabis. und er sei dafür zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 69 Tagen; der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben bei einer Probezeit von 4 Jahren;