Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als die beschlagnahmten Gegenstände eingezogen worden sind (Ziff. D.1 und 2. des Urteilsdispositivs); sowie soweit A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 23. Juli 2019 resp. festgestellt am 24. Juli 2019 in Q.________ (Ortschaft) durch Konsum einer unbekannten Menge Cannabis und dafür verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. B. A.________