5.2 D.________ Rechtsanwältin E.________ beantragte und begründete für D.________ was folgt (pag. 1416): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 3. Dezember 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde. (Ziffer B. I. 2 des Urteils) 1.2. der D.________ mit Urteil des Strafgerichts des Kantons P.________ (________) vom 28.03.2019 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. (Ziffer B. Il. 1. des Urteils)