2. Eventualiter sei A.________ – in Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 3. Dezember 2021 – der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig zu sprechen und zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. 3. Es sei von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen und Ziffer A. 3. des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2021 vollumfänglich aufzuheben. 4. Vollumfängliche Abweisung der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft 5. Unter e/o Kostenfolge zu Lasten des Staates