5. Oberinstanzliche Anträge der Parteien 5.1 A.________ Advokat C.________ stellte und begründete für A.________ an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1414 und pag. 1425): 1. Herr A.________ sei – in Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2021 – der Gehilfenschaft zur einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig zu sprechen und zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 5 Monaten zu verurteilen.