3. Absetzung und Verschiebung der Berufungsverhandlung Am 25. Mai 2023 teilte die Verfahrensleiterin Advokat C.________ und der Generalstaatsanwaltschaft telefonisch mit, die auf den 6./8. Juni 2023 angesetzte Berufungsverhandlung müsse aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit ihrerseits verschoben werden. Rechtsanwältin E.________ war telefonisch nicht erreichbar (pag. 1320). Ihr wurde mit der Absetzungsverfügung vom 26. Mai 2023 mitgeteilt, es stehe ihr frei, den Grund der Absetzung zu erfragen (pag. 1321 f.). Entsprechend der Vorladung vom 6. Juni 2023 (pag.