seine Berufung auf den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen bandenmässig begangener Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und die entsprechende Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die Landesverweisung sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 1244 f.). D.________ sodann beschränkte seine Berufung mit Berufungserklärung vom 4. April 2022 auf den Schuldspruch wegen bandenmässig begangener Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und die entsprechende Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Weiter focht er die Auferlegung der Kosten für die Widerrufsverfahren an (pag.