3 2. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von D.________ durch Rechtsanwältin E.________ werden wie folgt bestimmt: […] Rechtsanwältin E.________ hat kein volles Honorar geltend gemacht. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin E.________ für die amtliche Verteidigung von D.________ mit CHF 16'615.75. D.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).