3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden D.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. C. AMTLICHE ENTSCHÄDIGUNGEN