2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 15'191.10. 4. Zur Bezahlung von 9/10 der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2 von total CHF 8'000.00), ausmachend CHF 3'600.00. III. 1. Im Umfang von 1/10, ausmachend CHF 400.00 werden die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2 von total CHF 8'000.00) dem Kanton Bern auferlegt.