Fürsprecher D.________ macht mit Kostennote vom 1. Juni 2023 einen Zeitaufwand von 31 Stunden (inkl. Aufwand für Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 1. Juni 2023 und der Urteilseröffnung vom 2. Juni 2023), Auslagen von CHF 85.00 und Mehrwertsteuer von CHF 483.95 geltend (pag. 1444). Die geltend gemachten Aufwände scheinen ebenfalls angemessen; mit Blick auf die tatsächliche Dauer der Hauptverhandlung vom 1. Juni 2023 und Urteilseröffnung vom 2. Juni 2023 besteht sodann kein Anpassungsbedarf. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'768.95.