_ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'428.05 zuzüglich CHF 396.95 für vorgeschossene Übersetzungskosten. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 7'428.05 (ohne Übersetzungskosten) im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 6'685.25, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 1'852.45 im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 1'667.20, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.