22.2 Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt B.________ macht für das oberinstanzliche Verfahren in seiner Kostennote vom 1. Juni 2023 einen Aufwand von 26.4 Stunden (exkl. Aufwand für Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 1. Juni 2023 und der Urteilseröffnung vom 2. Juni 2023), Mehrwertsteuer von CHF 407.85, Auslagen (MwSt-pflichtig) von CHF 17.00 und Auslagen (ohne MwSt) von 396.951 geltend (pag. 1437 ff.). Die geltend gemachten Aufwände scheinen angemessen. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt angepasst: